Dienstleistungen
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert acht Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
Wenn das Schweizer Bürgerrecht besitzen, können Sie sich auch per eUmzug abmelden.
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Wir bereiten die Wahlen und Abstimmungen vor und senden den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen bis am 19. Tag vor der Abstimmung nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden ab 12.00 Uhr im Anschlagkasten ausgehängt und im Internet publiziert.
Für die briefliche Stimmabgabe sind die Angaben auf dem Stimmrechtsausweis zu beachten. Bitte Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht vergessen!!!
Letzte Briefkastenleerung (bei der Einfahrt zum Palazzo) am Abstimmungstag um 10:00 Uhr!
Bei Postzustellung ist das Couvert rechtzeitig zu retournieren, damit es spätestens am Samstag vor der Abstimmung beim der Gemeindekanzlei eintrifft.
Das Abstimmungsbüro auf der Gemeindekanzlei ist in der Abstimmungswoche wie folgt geöffnet:
Am Donnerstag von 15:00 – 17:00 h
Freitag von 08:00 – 10:00 h
Sonntag: von 09:00 – 10.00 h.
Preis: gratis
081 651 12 79 |
Falls Probleme bei der Entwässerung Ihrer Liegenschaft bestehen, wenden Sie sich bitte an uns.
Preis: gratis
Adressänderungen sind innert 8 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Diese können Sie uns per E-Mail oder telefonisch mitteilen:
Telefon: 081 651 12 79
E-Mail: p.destefani@sils-id.ch
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
- Festanmeldung Schweizer:
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen seit dem Zuzug bei unserem Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Heimatschein
Familienbüchlein (falls Sie verheiratet sind)
Militärdienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr), ev. Zivilschutzdienstbüchlein
Krankenkassenversicherungsausweis (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.–
- Festanmeldung Ausländer:
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:
Pass
Ausländerausweis
Krankenversicherungsausweis (falls Sie von einem anderen Kanton zugezogen sind), bei Familien bitte für alle Mitglieder
- Anmeldung Wochenaufenthalt:
Heimatausweis
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 30.–
Preis: Fr. 20.–
Telefon:
081 651 12 79
Bei Stellenverlust oder bei der Suche nach einer neuen Stelle ist das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Thusis zuständig.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Feldstrasse 2
7430 Thusis
Tel. +41 81 257 53 30
Fax +41 81 257 53 39
info.ravthusis@kiga.gr.ch
Preis: gratis
Telefon:
081 651 12 79
- Die Baukommission steht der Bauherrschaft beratend zur Seite.
- Baugesuche sind an die Baukommission (Baubehörde) einzureichen.
- Nach erfolgter Baugenehmigung begleitet die Baukommission anschliessend das Bauvorhaben bis zur Bauabnahme inkl. Abrechnung der Baubewilligungs- und Anschlussgebühren.
- Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
- Für Energiefragen erkundigen Sie sich direkt unter www.energie.gr.ch
Neu: Reichen Sie Ihr Baugesuch elektronisch ein – schnell, einfach und komfortabel
Die Gemeinde Sils im Domleschg nutzt künftig die eBau-Plattform für die Bearbeitung von Baugesuchen in digitaler Form. Deshalb können Baugesuche in unserer Gemeinde ab sofort unter https://ebau.gr.ch erfasst und eingereicht werden.
Für Sie als Gesuchstellerin oder Gesuchsteller wird die Arbeit damit deutlich einfacher: Die Software begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Erfassungsprozess. Die Logik im digitalen Formular zeigt nur die für das Bauvorhaben relevanten Fragen an und stellt zielgerichtete Erklärungstexte zur Verfügung. Die Pläne können Sie als PDF hochladen.
Sobald Sie das Baugesuch eingereicht haben, wird die Arbeit auch für die prüfenden Behörden einfacher. Ihr Baugesuch kann deshalb effizienter behandelt werden. Zudem können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen.
Wenn Sie Ihr Baugesuch trotz dieses Angebots lieber auf Papier einreichen, so ist das weiterhin möglich.
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne:
Lea Collet: l.collet@sils-id.ch / 081 651 12 79
Reichen Sie Ihr Gesuch digital ein unter: https://ebau.gr.ch
Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Preis: gratis
Telefon:
081 651 12 79
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Sils im Domleschg erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung in Sils i.D. ist der Vorstand der Bürgergemeinde Sils i.D. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
- Geburtsscheine
- Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
- Wohnsitzzeugnisse
- Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
- Auszug aus dem Zentralstrafregister (Link für Online-Bestellung: http://www.strafregister.admin.ch/>
- Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
- Bescheinigung des Steueramtes
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Preis: gratis
Telefon:
081 651 12 79
Für militärische Einquartierungen stellt die Gemeinde Sils i.D. folgende Räumlichkeiten zur Verfügung:
- Unterkünfte in der Zivilschutzanlage
- Militärküche im Abwartshaus
- Büroräumlichkeiten im Palazzo oder EHC-Baracke
Telefon:
081 651 12 79
- Der Verkauf elektrischer Energie an die Einwohnerschaft erfolgt durch die Gemeinde.
- Details können dem Energieversorgungsreglement entnommen werden.
- Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung
Stromkennzeichnung gemäss EnG Art. 5bis und ENV Art. 1a – 1c
Seit dem 1. Januar 2006 sind Kennzeichnung und Herkunftsdeklaration von Elektrizität gesetzlich vorgeschrieben. Die jährlich erscheinende Grafik zur Stromkennzeichnung wird sämtlichen Endkunden/Endkundinnen mit der Schlussrechnung jeweils Ende Jahr versandt. Ausserdem wird die Grafik für die Stromkennzeichnung jeweils auf der Homepage unter „Verwaltung/Publikationen“ veröffentlicht.
Die Angaben beziehen sich immer auf das vorangegangene Kalenderjahr. Der Energielieferant unserer Gemeinde ist die Kraftwerke Hinterrhein AG, welche ihrerseits die Energie beim Elektrizitätswerk der Stadt Zürich bezieht.
Freundliche Grüsse
Ihr Energieversorger
Gemeinde Sils i.D.
Publikationen
Statuten Gemeindekorporation Hinterrhein |
Telefon:
081 651 12 79 |
Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange?
Den Brandschutz hat unsere Gemeinde der Gebäudeversicherung Graubünden, Abteiltung baulicher Brandschutz, übertragen.
Brandschutzexperte für unsere Gemeinde ist Herr Werner Walser (Telefon 081 258 90 46).
Wenden Sie sich frühzeitig an ihn, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtig werden können.
Sie erhalten bei uns auch die massgebenden Vorschriften und Merkblätter der Gebäudeversicherung des Kantons Graubünden.
Wir wünschen Ihnen für das Bauvorhaben viel Erfolg.
Preis: gratis
Telefon:
081 258 90 46
Haben Sie etwas verloren?
Erkundigen Sie sich auf der Gemeindeverwaltung (Fundbüro) nach dem vermissten Gegenstand.
Telefon:
081 651 12 79
Pflichten eines Hundehalters: AMICUS Flyer
Für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Gemeindegebiet gehalten wird, ist eine Steuer zu entrichten (Steuergesetz Gemeinde Sils: Art. 11):
- Hund Fr. 80.00 pro Jahr
- und jeden weiteren, im selben Haushalt gehaltenen Hund Fr. 180.00 pro Jahr
Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben.
Telefon:
081 651 12 79 |
Identitätskarte- und Passbestellung
Zuständiges Amt: Gemeindeverwaltung und Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden, Chur
Verantwortlich: De Stefani Schneider Paola
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?
Kommen Sie bitte persönlich ins Gemeindehaus (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person) und bringen sie ein aktuelles Passfoto und die alte Identitätskarte mit.
Kosten: Kinder CHF 35.00
Erwachsene CHF 70.00
Die Kosten sind direkt zu bezahlen.
Die Identitätskarten werden direkt eingeschrieben zugestellt.
Sollten Sie auch einen Pass benötigen, kann die Identitätskarte mit dem Pass zusammen bestellt werden (Kombi). Dann muss der Antrag über das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden in Chur gestellt werden (siehe nachstehend).
Benötigen Sie einen neuen Pass?
Seit dem 1. März 2010 werden nur noch biometrische Pässe ausgestellt. Dazu ist Ihr persönliches Erscheinen beim Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden in Chur notwendig. Zwingend muss vorhergehend ein Antrag gestellt und ein Termin vereinbart werden:
Internet: http://www.schweizerpass.ch
Telefonisch: 081 257 52 20
Adresse: Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur
Öffnungszeiten: Mo – Fr 08.00 – 12.00 & 13.30 – 17.00 Uhr
Fr 08.00 – 16.00 durchgehend
Kosten: Erwachsene CHF 140.00
Kinder CHF 60.00
Es besteht die Möglichkeit die Identitätskarte und den Pass zusammen zu bestellen (Kombi).
Kosten: Erwachsene CHF 148.00
Kinder CHF 68.00
WICHTIG:
– Es sind keine Fotos mitzubringen. Die Fotos werden ausschliesslich direkt vor Ort im Ausweiszentrum gemacht.
– Ebenfalls werden vor Ort die biometrischen Daten erhoben.
– Identität ist anhand amtlicher Dokumente nachzuweisen und der Wohnsitz ist zu belegen (Schriftenempfangsschein, Wohnsitzbestätigung etc.)
– Alte Pässe und Identitätskarten sind mitzunehmen.
– Die Gebühr ist vor Ort zu bezahlen (zuzüglich Portospesen von CHF 5.00 pro Ausweis).
– Die Ausweise werden direkt eingeschrieben zugestellt.
Telefon Nr. 081 655 22 93
Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.
Bitte ensorgen Sie den Abfall ausschliesslich in den gemeindeeigenen (weissen) 17, 35, 60 oder 110 Liter-Säcken in den Moloks. Eine Übersichtskarte, wo sich die Moloks auf dem Gemeindegebiet befinden, erhalten Sie auf der Gemeindekanzlei.
Die Kehrichtsäcke können auf der Gemeindeverwaltung oder im Gasthaus „Post“ bezogen werden.
Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen.
Die aktuelle Kehrichtgebühren betragen:
- 17 l-Sack à Fr. 1.50
- 35 l-Sack à Fr. 3.00
- 60 l-Sack à Fr. 5.20
- 110 l-Sack à Fr. 9.00
Kunststoffsammelsack à Fr. 3.80
Hinzu kommt eine jährliche Grundgebühr, welche separat belastet wird.
Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Alttextilien etc.) steht unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle beim Werkhof zur Verfügung.
Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfall-Info, welches wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.
Die gesamten Kosten der Abfallbewirtschaftung werden, gemäss Reglement verursacherorientiert und kostendeckend auf die Verursacher abgewälzt.
Telefon:
081 651 12 79
Nr. 29/30 „Platz“
Der Sektionschef ist Ansprechpartner für den Wehrpflichtigen für alle dienstlichen und ausserdienstlichen Belange. Er vermittelt als Vertrauensperson der Militärbehörden einerseits und der Wehrpflichtigen andererseits den Verkehr zwischen den Organen der Militärverwaltung und den Angehörigen seiner Sektion.
Häufige Fragen:
Wo und innerhalb von wievielen Tagen muss ich Änderungen, An- oder Abmeldungen melden?
Armeeangehörige sind vom 18. Lebensjahr resp. vom Zeitpunkt des Erhalts des Dienstbüchleins bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht im 42. Altersjahr meldepflichtig.Adressänderungen, An- und Abmeldungen sind dem Sektionschef unter Vorlage des Dienstbüchleins innert 8 Tagen zu melden.
Wo finde ich mehrere Informationen über Kurse und Schuldaten?
Die Schul- und Kursdaten sind ersichtlich unter
www.vbs.admin.ch/internet/wk/d/index.htm
Wann erfolgt die Entlassung von Soldaten, Gefreiten und Unteroffizieren?
Die Entlassung von Soldaten, Gefreiten und Unteroffizieren erfolgt im 42. Altersjahr im Monat November.
Wie gehe ich bei einem Auslandaufenthalt richtig vor?
Bei längerer Landesabwesenheit erkundigen Sie sich mindestens 4 Wochen vor Abreise beim Sektionschef.
Wann finden die Orientierungsabende zur Aushebung statt?
Jeweils im Februar/ März finden Orientierungsabende als Vorinformation zur Aushebung für die Stellungspflichtigen statt.Weitere Informationen über die Aushebungsdaten erhalten Sie unter:
www.kreiskommando.gr.ch
www.vbs.ch
Wer ist für den Wehrpflichtersatz zuständig?
Für die Veranlagungen und Rechnungsstellung ist das Kreiskommando Graubünden zuständig.
Schiesspflicht
(Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten, die mit einem Sturmgewehr ausgerüstet sind, sowie Subalternoffiziere der mit dem Stgw ausgerüsteten Truppengattungen bis und mit Jahrgang 1961.
Das Aufforderungsformular zur Erfüllung der Schiesspflicht sowie das Dienst- und Schiessbüchlein, resp. Militärischer Leistungsausweis, sind beim erstmaligen Antreten zu den obligatorischen Schiessübungen mitzubringen. Weitere Informationen siehe Aufgebotsplakat
Telefon 081 655 22 93
Altpapiersammlung:
Das Altpapier wird vier mal jährlich eingesammelt. Papierbündel vor 8.00 Uhr, an den Gemeindestrassen, bereitstellen oder direkt in die Mulde beim Werkhof bis 10.00 Uhr werfen. Die Mulde wird bereits am Mittwoch gestellt und darf ab 14.00 Uhr beladen werden.
Sammeldaten im 2024
- Donnerstag, 14. März
- Donnerstag, 13. Juni
- Donnerstag, 07. November
Das Altpapier muss gebündelt sein (in Tragtaschen bereitgestelltes Papier wird nicht mitgenommen!).
Kartonsammelstelle:
Für die Entsorgung von Karton steht die Sammelstelle beim Werkhof während den Annahmezeiten zur Verfügung. Bitte deponieren Sie den Karton gefaltet und zusammengebunden in der Sammelstelle.
Beschichtete Kartons (z.B. Tetrapack) gehören nicht in die Altkartonsammlung.
Diese Dienstleistungen sind in der Kehrichtgrundgebühr enthalten.
Preis: gratis
Telefon:
081 651 22 40
Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.
Preis: gratis
Telefon:
081 651 12 79 |
- Grundsatz
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien beantragen.
Wie gehen Sie vor?
Die Formulare zur Anmeldung der individuellen Prämienverbilligung können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden
Tel: 081 651 12 79
E-Mail: p.destefani@sils-id.ch
Link zu www.sva.gr.ch
Die Regionalbibliothek Thusis freut sich über Ihre neue Homepage https://www.bibliothek-thusis.ch.
Auf unserer Webseite finden Sie Angebote, Veranstaltungen und News der Bibliothek. Eine tolle Neuerung, welche ebenfalls auf unserer Webseite zu finden ist, ist der Link zu unserem Online-Katalog. Ein Stöbern in unserem Angebot ist nun auch von zu Hause aus möglich.
Regionalbibliothek Thusis
Neudorfstrasse 56
7430 Thusis
081 651 42 66
Der Revierförster vertritt die Reviergemeinden
- Sils i.D.
- Scharans
- Fürstenau
- Pratval
- Almens
- Waldkorporation Altgericht Fürstenau
Telefon:
079 458 30 38
Für Einwohnerinnen oder Einwohner unserer Gemeinde, die sich in einer persönlichen Notlage befinden, leistet der
regionale Sozialdienst Mittelbünden in Thusis Sozialberatung und vermittelt den Kontakt zu fachkundigen Einrichtungen der Sozialbetreuung.
Oft hilft ein Gespräch und eröffnet neue Perspektiven oder Ansätze zur Lösung von Problemen.
Preis: gratis
Telefon:
081 257 52 75
Die spitalexterne Pflege (SPITEX) nimmt im Gesundheitswesen eine wichtige Stellung für die Betreuung von Patienten ein. Unsere SPITEX-Organisation bietet an:
- Gemeindekrankenpflege
- Hauswirtschaftliche Leistungen (Hauspflege und Haushilfe)
- Vermietung Krankenmobilien
Adresse der SPITEX VIAMALA:
SPITEX VIAMALA, Spitalstrasse 4, 7430 Thusis
Tel. 081 650 01 40
Mail: mvb@spitexviamala.ch
Das Büro der Spitex ist geöffnet von 08.30 – 11.00 und 16.00 – 17.30 Uhr.
Mit Fr. 20.– (Einzelmitglied) oder Fr. 50.– (Familienmitglied) Jahresbeitrag unterstützen Sie als Vereinsmitglied die Arbeit der Spitex.
Für allfällige Fragen bezüglich Steuerrechnungen steht Ihnen das Kanzleipersonal gerne zur Verfügung.
Preis: gratis
Telefon:
081 651 12 79
Gesuch zur Verlängerung der Einreichefrist der Steuererklärung:
Online:
www.stv.gr.ch
E-Mail:
l.collet@sils-id.ch
Post:
Gemeindesteueramt Sils i.D.
Palazzo
Ausserdorf 9
7411 Sils i.D.
Preis: gratis
Telefon:
081 651 12 79
Ratenzahlungsgesuche können per Mail an a.brot@sils-id.ch unter Angabe von:
- Steuerjahr
- Zahlungsvorschlag
- Beginn Ratenzahlung
eingereicht werden.
Preis: gratis
Telefon:
081 651 12 79
Telefon:
Strafregisterauszüge können einfach über Internet bestellt werden.
Link: https://www.e-service.admin.ch/crex/cms/content/strafregister/strafregister_de
Strom: Ökologischer Strom
Telefon:
081 651 12 79
Grundsatz
Die Bewilligung zur unentgeltlichen Rechtspflege erhalten auf Gesuch hin natürliche Personen, die öffentliche Unterstützungshilfe beziehen oder nicht in der Lage sind, neben dem notwendigen Lebensunterhalt für sich und ihre Familien für die erforderlichen Prozesskosten aufzukommen. Abgewiesen wird ein Gesuch, wenn der Prozess mutwillig oder ausslichtslos ist. Die Bewilligung wird in der Regel auf eine Instanz beschränkt.
Anspruchsberechtigung
Art. 42 ff. der Zivilprozessordnung des Kantons Graubünden (BR 320.000) regeln Voraussetzungen und Verfahren der unentgeltlichen Rechtspflege. Grundsätzlich untersteht die unentgeltliche Rechtspflege gemäss Art. 45 Abs. 3 ZPO der Rückerstattungspflicht. Wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, müssen Sie die Kosten für anwaltliche Vertretung und Gericht zurückbezahlen.
Wie gehen Sie vor?
Mit der Gerichtsreorganisation im Kanton Graubünden änderte am 1.1.2001 auch die Zuständigkeit zur Bearbeitung der Anträge auf unentgeltliche Rechtspflege. Neu ist das Gesuch mit den erforderlichen Angaben dazu beim Präsidium des betreffenden Gerichtes einzureichen.
Die Gemeinde Sils i.D. versorgt Haushaltungen sowie Industrie- und Gewerbebetriebe mit Trinkwasser. Ausserdem werden auch die Dorfbrunnen mit Trinkwasser gespiesen. Das Wasser stammt zum einen aus Quell- und Grundwasser. Der Wasser-Gesamthärte beträgt ca. 17 französische Härtegrade.
Die bezogene Wassermenge wird in den Haushaltungen und Betrieben durch Wasserzähler gemessen und entsprechend der Bezugsmenge in Rechnung gestellt. Wir informieren Sie gerne detailliert über Anschlussmodalitäten und weitere Belange rund um das kostbare Gut Trinkwasser.
Preis: gratis
Telefon:
081 651 22 40
Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.
Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.
Preis: gratis
Telefon:
081 257 52 75
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen oder telefonisch bestellen.
Das Wohnsitzausweis kostet Fr. 20.–.
Preis: 20.–
Telefon:
081 651 12 79 |
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen oder telefonisch bestellen.
Preis: CHF 10.–
Telefon:
081 651 12 79